Die EU-KI-Verordnung, kurz KI-VO, auf Englisch AI Act, regelt, wie KI in der EU angeboten und genutzt wird. Für die meisten kleinen Betriebe sind zwei Artikel wichtig: Art. 4 zur KI-Kompetenz und Art. 50 zur Transparenz. Diese Seite erklärt beide zum Stand 28.09.2026 und sagt, was du konkret tun kannst.
Worum es geht
Die Verordnung unterscheidet zwei Rollen. Der Anbieter entwickelt ein KI-System und bringt es auf den Markt, zum Beispiel OpenAI mit ChatGPT. Der Betreiber setzt ein KI-System beruflich ein. Wenn dein Betrieb ChatGPT, Claude, Gemini, Copilot oder Le Chat für die Arbeit nutzt, bist du Betreiber.
Die meisten Pflichten der Verordnung treffen Anbieter. Für Betreiber gibt es wenige Pflichten, aber es gibt sie. Die Pflicht zur KI-Kompetenz aus Art. 4 gilt laut Bundesnetzagentur unabhängig von Größe und Branche, also auch für den Zwei-Personen-Betrieb.
Zuständig für die Aufsicht in Deutschland ist die Bundesnetzagentur. Das regelt das deutsche KI-Marktüberwachungsgesetz, kurz KI-MIG (§ 2). Es ist seit dem 29.07.2026 in Kraft.
Art. 4: KI-Kompetenz nach dem Omnibus
KI-Kompetenz heißt: Wer mit KI arbeitet, weiß genug, um sie sinnvoll zu nutzen und ihre Risiken zu erkennen.
Art. 4 gilt seit dem 02.02.2025. Geändert wurde er durch den sogenannten KI-Omnibus, die Verordnung (EU) 2026/1744. Sie ist seit dem 27.07.2026 in Kraft (EU-Kommission).
Was seitdem gilt:
- Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen.
- Ein „ausreichendes“ Niveau wird nicht mehr verlangt.
- Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten sollen die Betriebe stärker unterstützen.
Das betrifft auch dich, wenn deine Leute nur ChatGPT oder einen ähnlichen Chatbot nutzen (Bundesnetzagentur). Die EU-Kommission nennt ein Beispiel: Beschäftigte, die ChatGPT für Werbetexte oder Übersetzungen nutzen, sollen über Risiken wie Halluzinationen informiert werden, also über erfundene Angaben, die plausibel klingen (AI Literacy Q&A, Stand 27.07.2026). Das ist die Auslegung der Kommission, kein Gesetzestext.
Was nicht vorgeschrieben ist
- kein Zertifikat
- keine standardisierte Schulung
- kein eigener KI-Beauftragter
Aufsicht und Bußgeld
Die nationalen Behörden überwachen Art. 4 ab August 2026. In Deutschland ist das die Bundesnetzagentur.
Ein eigenes Bußgeld für Art. 4 gibt es in Deutschland derzeit nicht. Die Bußgeldregeln der KI-VO (Art. 99 Abs. 3 bis 5) nennen Art. 4 nicht. Auch § 15 KI-MIG nennt ihn nicht. Das ist unsere Lesart des Gesetzestexts.
Zwei Einschränkungen gehören dazu:
- Laut EU-Kommission können Behörden trotzdem Maßnahmen ergreifen, bis hin zu Sanktionen.
- Die Bundesnetzagentur warnt: Fehlende KI-Kompetenz kann als Verletzung der Sorgfaltspflicht gelten, besonders wenn ein Schaden entsteht.
Art. 50: Transparenz, zum Beispiel beim Chatbot auf der Website
Art. 50 gilt seit dem 02.08.2026 (EU-Kommission). Er regelt, wann Menschen erkennen müssen, dass sie es mit KI zu tun haben.
Chatbots und Telefonassistenten
KI-Systeme, die direkt mit Menschen sprechen, müssen erkennbar machen, dass es eine KI ist. Das gilt zum Beispiel für einen Chatbot auf der Website oder einen KI-Telefonassistenten. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn es für eine aufmerksame Person offensichtlich ist (Art. 50 Abs. 1).
Diese Pflicht trifft formal den Anbieter des Systems, nicht deinen Betrieb. Unsere Empfehlung ist trotzdem: Sag auf der Website und am Telefon selbst, dass eine KI antwortet. Das ist eine Empfehlung, keine belegte Pflicht für Betreiber.
Was der Chatbot sagt, kann auf dich zurückfallen. Der Chatbot auf der Website einer Beauty-Klinik erfand Facharzttitel der Geschäftsführer. Das Oberlandesgericht Hamm rechnete das der Firma als eigenes Handeln zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (OLG Hamm, 12.05.2026, 4 UKl 3/25).
Deepfakes und KI-Texte
Hier ist dein Betrieb selbst gefragt (Art. 50 Abs. 4):
- Deepfakes kennzeichnen. Das sind realistisch wirkende KI-Bilder, KI-Ton oder KI-Videos von echten Personen, Orten oder Ereignissen. Ein KI-Foto, das wie eine echte Baustelle von dir aussieht, kann darunter fallen.
- KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse kennzeichnen. Nach unserer Lesart sind Texte gemeint, die die Öffentlichkeit über Politik, Gesellschaft oder ähnliche allgemeine Fragen informieren sollen, nicht deine Angebotsmail. Das entfällt, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und redaktionell verantwortet.
Der Hinweis muss klar erkennbar sein, spätestens beim ersten Kontakt (Art. 50 Abs. 5).
Bußgeld
Verstöße gegen Art. 50 können bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes kosten. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der jeweils niedrigere Betrag (Art. 99 Abs. 4 und 6). In Deutschland ist die Bundesnetzagentur Bußgeldbehörde (§§ 16 und 17 KI-MIG).
Zwei weitere Punkte
- Verbot seit 02.02.2025: Mit KI die Emotionen von Beschäftigten am Arbeitsplatz zu erkennen, ist verboten. Ausgenommen sind medizinische und Sicherheitsgründe (Art. 5).
- Bewerbungen: KI, die Bewerbungen filtert oder bewertet, gilt als Hochrisiko (Anhang III Nr. 4). Die Pflichten dafür gelten nach dem Omnibus ab dem 02.12.2027 (EU-Kommission).
Die DSGVO gilt zusätzlich. Was das für die tägliche Arbeit heißt, steht unter Datenschutz.
Was ein kleiner Betrieb konkret tut
Die Bundesnetzagentur beschreibt für Art. 4 vier Schritte (Hinweispapier Juni 2025 und aktuelle Webseite):
- Bedarf klären. Wer nutzt welche KI wofür? Frag auch nach, wer privat eingerichtete Werkzeuge nutzt.
- Eine passende Maßnahme wählen. Zum Beispiel einen Selbstlernkurs oder eine kurze Einweisung mit den Regeln deines Betriebs. Inhalt kann sein: welche Daten nicht in die KI gehören und wie man Ergebnisse prüft. Material dazu findest du unter Ergebnisse prüfen.
- Dokumentieren. Halte fest, welche Art von Maßnahme es war, wie lange sie gedauert hat und wer teilgenommen hat. Eine einfache Liste reicht.
- Regelmäßig auffrischen. Werkzeuge ändern sich schnell. Plan einen festen Termin zum Nachschulen ein.
Für Art. 50 gilt als Pflicht:
- Kennzeichne Deepfakes, also realistische KI-Bilder, KI-Ton oder KI-Videos von echten Personen, Orten oder Ereignissen.
- Kennzeichne KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, wenn kein Mensch sie geprüft und redaktionell verantwortet hat. Nach unserer Lesart betrifft das einen Betrieb selten.
Dazu unsere Empfehlungen, keine Pflichten:
- Hast du einen Chatbot oder Telefonassistenten, sag gleich zu Beginn, dass eine KI antwortet.
- Lass KI-Texte an Kunden von einem Menschen prüfen, bevor sie rausgehen.
Am einfachsten hältst du das alles in einer kurzen KI-Richtlinie fest. Fragen beantwortet der KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur. Das KI-MIG verpflichtet sie, kleine und mittlere Unternehmen zu informieren (§ 12 KI-MIG).
Was diese Seite nicht ist
Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Sie gibt einen Überblick zum Stand 28.09.2026. Den vollständigen Wortlaut von Art. 4 in der Omnibus-Fassung haben wir nicht im Amtsblatt geprüft. Wiedergegeben ist die Fassung nach EU-Kommission und Bundesnetzagentur. Im Zweifel fragst du eine Fachanwältin, deinen Datenschutzbeauftragten oder den KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur.